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Wahlpsychologin, was bedeutet das?

Sie erhalten ca. 60% der Kosten für die Diagnostik rückerstattet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

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  • Überweisung durch die Hausärztin, einen Vertragsarzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Vertragsärztin für Neurologie/ Psychiatrie, Vertragsarzt für innere Medizin oder von einem Vertragspsychotherapeuten/Psychotherapeutin (§11 Psychotherapiegesetz).

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  • Die Überweisung muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose aufweisen (kodiert nach ICD-10).

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Das Honorar wird nach Abschluss der klinisch-psychologischen Diagnostik  bezahlt.

 

Anschließend wird die ausgestellte Honorarnote mit detaillierter Auflistung aller erbrachten Leistungen, der ärztliche Überweisungsschein und eine Zahlungsbestätigung beim Sozialversicherungsträger eingereicht.

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Der schriftliche BEFUND muss NICHT bei der Krankenkasse eingereicht werden. der Befund dient zu Ihrem privaten Gebrauch.

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