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Wahlpsychologin, was bedeutet das?

Sie erhalten ca. 60% der Kosten für die Diagnostik rückerstattet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Überweisung durch die Hausärztin, einen Vertragsarzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Vertragsärztin für Neurologie/ Psychiatrie, Vertragsarzt für innere Medizin oder von einem Vertragspsychotherapeuten/Psychotherapeutin (§11 Psychotherapiegesetz).

  • Die Überweisung muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose aufweisen (kodiert nach ICD-10).

  • ACHTUNG: als anspruchsbegründete Verdachtsdiagnosen gelten NICHT:
    F81 - Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
    F7 - Intellektuelle Beeinträchtigungen (Intelligenzminderung)

Das Honorar wird zunächst nach Abschluss der klinisch-psychologischen Diagnostik bei der  Wahlpsychologin bezahlt. Anschließend wird die ausgestellte Honorarnote mit detaillierter Auflistung aller erbrachten Leistungen, der ärztliche Überweisungsschein und eine Zahlungsbestätigung beim Sozialversicherungsträger eingereicht.

Der schriftliche BEFUND muss NICHT bei der Krankenkasse eingereicht werden. der Befund dient zu Ihrem privaten Gebrauch.

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