Ablauf und Kosten
1.
Nach der telefonischen Kontaktaufnahme freue ich mich auf ein Kennenlernen in der Praxis.
Im Erstgespräch geht es darum, eine gute Gesprächsbasis zu schaffen sowie Fragestellungen, Ziele und Wünsche gemeinsam zu klären. Je nach Thema können Sie gerne bereits in der ersten Einheit gemeinsam mit Ihrem Kind oder Jugendlichen kommen.
Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.
Eine Einheit (50 Minuten) in der Praxis Zapf kostet derzeit € 100.–. Terminabsagen oder Verschiebungen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Danach muss – falls kein Ersatztermin vergeben werden kann – das Honorar für die nicht rechtzeitig abgesagte Einheit verrechnet werden.
Wenn Sie sich für weitere Termine entscheiden, benötigen Sie für eine mögliche Kassenleistung einen ärztlichen Überweisungsschein.
2.
Wenn ich Ihr Kind gemeinsam mit Ihnen als Begleitperson kennenlerne, ist es wichtig, dass Sie Ihre Tochter/ihren Sohn informieren, dass Sie zu mir in die Praxis kommen werden.
Als Basis unsere Zusammenarbeit dienen die ZIELE und WÜNSCHE aller Beteiligten, eine umfassenden Abklärung von Symptomen und deren möglichen Ursachen, sowie die Erfassung von Stärken und Erwartungen.
Dazu gehören Gespräche mit Eltern und Kind, spieltherapeutische Elemente, sowie wissenschaftlich fundierte, kindgerechte Testverfahren. Dieser Teil der Behandlung -die "DIAGNOSTIK" umfasst ca. 2-3 Termine.
Sie können die Honorarnote für bis zu 6 Diagnostiktermine bei ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen einen Anteil von ca. 60% zurückerstattet.
3.
KOSTENZUSCHUSS auch FÜR die KLINISCH-PSYCHOLOGISCHE BEHANDLUNG
Dazu benötigen Sie für die ersten 10 Einheiten eine Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung von Ihrer Hausärztin - näheres dazu erkläre ich gerne bei einem Termin
Parallel dazu gibt es immer noch die Möglichkeit, bei der Bezirkshauptmannschaft - Abteilung Kinder- und Jugendhilfe /Jugendamt - einen Antrag auf Kostenzuschuss zu stellen.
Auch eine Teilrefundierung über das Behindertenhilfegesetz ist im Bedarfsfall möglich.
Sonstiges:
Beilage Kostenzuschuss BHG- Abrechnung
Anschreiben Ansuchen um Bestätigung Kostenzuschuss
